Ihre häufigsten Fragen zur Hauptuntersuchung beim TÜV !
Für die Hauptuntersuchung benötigt der TÜV Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein), in der notiert wurde, dass Ihr Fahrzeug die technischen Zulassungsschriften eines EU-Staates erfüllt. Darüber hinaus können der Eigentümer und die Fahrgestellnummer festgestellt werden.
Sollten Sie an Ihrem Fahrzeug Veränderungen vorgenommen haben, so benötigt der TÜV zusätzlich eventuell vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse.
Seit der Einführung der Hauptuntersuchung (HU) im Jahr 1951 ist der Vorgang einheitlich in der StVZO vorgeschrieben. Es wird die Funktion vieler Teile und Bereiche im Auto gecheckt, die für die Sicherheit verantwortlich sind. Der TÜV prüft somit im Rahmen einer HU bei allen Autos das Gleiche – z.B. Bremsen, Reifen, Licht, Lenkung, Karosserie, Elektrik, Pedale, Sitze und Sicherheitsgurte, Abgasanlage, eventuell Tuningelemente und vieles weitere.
- HU mit Abgasuntersuchung (AU):
- Für Pkw bis 3,5 t: ca. 159 Euro.
- HU ohne AU:
- Ab ca. 104,90 Euro.
Wenn Sie sich gerade einen Neuwagen zugelegt haben, so haben Sie noch drei Jahre bis zur nächsten fälligen Hauptuntersuchung (HU). Nach Ihrer ersten HU ist, unabhängig von der Automarke, laut StVZO alle zwei Jahre eine erneute Hauptuntersuchung fällig
Keine Sorge, wirklich lange dauert die Hauptuntersuchung nicht. In der Regel sollten Sie für die Untersuchung Ihres Fahrzeuges rund 30 Minuten einplanen. Wenn Sie vorab einen Termin vereinbaren vermeiden Sie eventuelle Wartezeiten.
Nach der ersten Hauptuntersuchung (HU) müssen Sie alle zwei Jahre mit Ihrem Fahrzeug vorfahren. Die TÜV-Fristen dürfen um maximal zwei Monate überzogen werden, ansonsten droht Ihnen bei einer Verkehrskontrolle ein Bußgeldbescheid.
Sie haben bis zu zwei Monate Zeit, den Termin für die Hauptuntersuchung (HU) nachzuholen. Es hat somit für Sie keine Konsequenzen, wenn Sie erst vier Wochen später Ihr Fahrzeug zur HU vorfahren. Es fallen auch keine höheren Kosten durch die Zeitverzögerung an.