Kfz-Schadensbegutachtung in Köln
Bei einem Unfall muss der Geschädigte nachweisen, welchen Schaden er bzw. sein Kfz erlitten hat. In dieser Situation ist ein unabhängiger Sachverständiger als dritte Instanz hinzuzuziehen, der den Schaden glaubwürdig beurteilen kann. Auf der einen Seite stellt dieses Vorgehen sicher, dass der Geschädigte keinen Schaden geltend machen kann, der bereits vor dem Unfall vorlag.
Auf der anderen Seite klärt das Unfallgutachten genau, welcher Sachschaden durch das Verschulden des Verursachers entstanden ist. Letztlich erlangen alle Beteiligten durch ein Kfz-Gutachten Sicherheit darüber, welcher Schaden tatsächlich entstanden und wie hoch die auszuzahlende Summe ist.
Im ersten Schritt gleicht der Sachverständige die Daten aus dem Fahrzeugschein mit denen des Fahrzeugs ab und fotografiert den Schaden aus jedem Blickwinkel. Dabei werden alle beschädigten Teile inklusive der erlittenen Beschädigungen präzise notiert, um den allgemeinen Fahrzeugwert zu ermitteln. Im Anschluss daran schätzt der Gutachter die Schadenssumme und bereitet alle Daten, Fotos und Erkenntnisse in einem Gutachten auf. Dieses lässt er als Duplikat Ihnen sowie Ihrer bzw. der gegnerischen Versicherung zukommen. Falls Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Anwalt eingeschaltet haben, erhält dieser ebenfalls eine Kopie des Gutachtens.
Ein Kfz-Gutachten ist nach jedem Unfall obligatorisch, denn ein unschuldig Geschädigter möchte die entstandenen Schäden natürlich nicht bezahlen. In solchen Fällen greift die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Diese zahlt nicht nur die Schäden am Unfallfahrzeug, sondern auch alle anderen mit dem Unfall verbundenen Kosten – so auch den Gutachter, der den Schaden ermittelt.
In einem Schadensgutachten müssen bestimmte Aspekte abgedeckt werden, die über die Feststellung des exakten Unfallschadens hinausgehen:
- Beschreibung der technischen Daten des Unfallfahrzeuges
- Aufzählung der Sonderausstattung
- Beschreibung der unfallbedingten Schäden am Fahrzeug
- Dokumentation der Schäden durch Fotos
- Bestimmung der notwendigen Reparaturen
- Kalkulation der Reparaturkosten
- Dauer der Reparatur
- Angaben zu älteren, nicht reparierten Schäden
- Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges vor dem Unfall
- Ermittlung der unfallbedingten Wertminderung
- Ermittlung des Fahrzeug-Restwertes nach dem Unfall
- Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur
- Unfallbedingte Ausfallzei